Beitragsrückerstattung Hallesche
(und gleichzeitige Info über eine Beitragsanpassung in einigen Tarifen)
Die Hallesche Krankenversicherung hat Ihre Zahlen für die Beitragsrückerstattung 2020 bekannt gegeben:
Wer mit seinem Vertrag im Jahre 2020 Leistungsfrei bleibt, erhält im Juli 2021 eine Rückerstattung von bis zu 3 Monatsbeiträgen.
Weitere Informationen finden sich hier auf einer speziell eingerichteten Seite:
Hallesche Beitragsrückerstattung
Gleichzeitig informiert die Hallesche drüber, dass zum 01.05.2020 in einigen Tarifen eine Anpassung der Beiträge für das Neugeschäft erfolgen wird. Betroffen sind davon der Auslandstarif LR sowie einige Tarife der Zusatz-, Beihilfe- und Gruppenversicherung. Als Ursachen für die Beitragsanpassung nennt die Hallesche drei wesentliche Gründe:
- Reduzierung des Rechnungszinses
- Umstellung auf die neuste Sterbetafel
- gestiegene Leistungsausgaben
wer es gerne noch genauer haben möchte – hier die Beiträge ab 01.05.2020:
Beitragstabellen
Wie immer zum Thema Beitragsanpassung und Beitragsrückerstattung zwei (hoffentlich nützliche) Hinweise:
- Eine Beitragsanpassung sagt alleine nichts über die Qualität eines Tarifes oder eines Versicherers aus
- Eine Beitragsrückerstattung ist bei fast allen Gesellschaften kein garantierter Vertragsbestandteil. Sie wird jedesJahr neu festgelegt, kann somit auch sinken oder ganz entfallen.
- Beide Punkte sollten also kein Entscheidungskriterium sein, wenn es um die Auswahl einr Privaten Krankenversicherung (PKV) geht.